fire protection solutions graffa
ingenieurbüro für technischen brandschutz
brandbekämpfungsanlagen - branderkennungsanlagen


Branderkennung + Brandbekämpfung

Der Zusammenhang zwischen Branderkennung und Brandbekämpfung in Industrie und Gewerbe: 
Mit der Entstehung eines Brandes ist jederzeit zu rechnen.
Dies geht sogar so weit, dass ein Gericht in Münster bereits im Jahr 1986 urteilte, dass jederzeit mit einem Brand zu rechnen sei und es Zufall sein, wenn es gerade nicht brennen würde. Die Ausdrucksweise ist sehr drastisch, beschreibt aber auch den rechtlichen Hintergrund, warum der professionelle vorbeugende Brandschutz zum Handeln gezwungen ist.

Nun gibt es verschiedene Arten des Brandschutzes, den organisatorischen, den baulichen und den technischen Brandschutz.
Wir beschränken uns hier auf zwei "konkurrierende" Sparten des technischen Brandschutzes, der Branderkennung und der Brandbekämpfung.
Es dürfte wohl jedermann, und natürlich auch jederfrau, einleuchten, dass es elementar wichtig ist, einen Brand möglichst schnell zu erkennen.

Diese Branderkennung erfolgt im professionellen Bereich nach den einschlägigen DIN und VDE-Normen, z.B. den DIN 14675, DIN VDE 0833-1, DIN VDE 0833-2 und der mitgeltenden Bestimmungen. Die Erkennung eines Brandes muss in der Regel an eine ständig besetzte Stelle oder die Feuerwehr, bzw. die Leitstelle, gemeldet werden. Am häufigsten und für Standardfälle ausreichende Detektionsart ist die der „Kenngröße“ Rauch.
Nach der Rauchentwicklung erfolgt die Hitzeentwicklung, die über Thermomelder erkannt wird. Da hier eine Verzögerung gegenüber der Rauchdetektion auftritt, sollte diese Art nur als „Notlösung“ angesehen werden. In vielen Industrieanwendungen sind beide zuvor genannten Arten ungeeignet. Zum Beispiel werden in vielen Recyclingbetrieben mit Schüttgütern daher Infrarot-Thermographiemelder eingesetzt, die innerhalb weniger Sekunden einen Brand nach der Entstehung detektieren können. Diese Systeme sind ähnlich den aus den Medien bekannten Systemen zur Kontrolle von Gebäuden auf Wärmeverluste. Leider ist dies auch eine der kostspieligsten Arten der Branddetektion. 

Die Branderkennungsanlagen sind in der Regel, d.h. bei richtiger Auslegung, Installation und Betrieb, sehr gut und garantieren eine zügige Alarmierung und Aktivierung der Alarmketten.
Nun ist jedoch nicht jedes Gebäude ständig besetzt und kaum eines besitzt eine eigene Feuerwehr. Somit beginnt unser Konflikt.

Nun muss man wissen, dass die ersten 15 Minuten in der Entstehungsphase eines Brandereignisses, die wichtigsten sind. Ein Vollbrand ist nur schwer und mit großem Schaden zu bekämpfen.

Nun werden automatische Löschanlagen meist entsprechend den baurechtlichen Vorgaben eingesetzt. Aus Kostengründen und zur Reduzierung von Wasserschäden sind dies meist Sprinkleranlagen. (Sprinkleranlagen sind Löschanlagen mit unter Druck stehenden Rohrleitungen und Düsen, die erst im Brandfall durch Hitzeeinwirkung öffnen. Entgegen vielen US-Actionfilmen öffnet stets nur der von der Hitzeeinwirkung betroffene Sprinkler und nicht eine ganze Fläche). Nun ist es auch noch zulässig, dass die automatische Branderkennung über Auslösung der Sprinkleranlage erfolgen darf.

Dies hat zur Folge, dass in der Brandentstehungsphase kein Feuer mehr detektiert wird und Hilfskräfte, wie die Feuerwehr, erst nach dem Ausbruch eines Brandes alarmiert wird.

In 98 % der Fälle wird ein Brand immer noch mit der Auslösung von max. 3 Sprinklern gelöscht. Ausgehend von einer sehr kurzen Löschdauer von 30 min bis zum Abschalten der Wasserversorgung, werden dennoch leicht 10 – 30 m³ Wasser ins Gebäude eingebracht. Der Brandschaden wird räumlich erheblich begrenzt, der Wasser- und Rauchschaden hingegen nicht. Betrachtet man jedoch die Möglichkeit, dass bei einer Alarmierung durch die BMA wahrscheinlich der Einsatz eines Feuerlöschers mit nur punktuellem Schaden ausreichend wäre, ist der Schaden durch die Löschanlage entsteht, eher unbefriedigend.

In jedem Fall sollten alle Möglichkeiten in Betracht gezogen werden, die Auslösezeiten der Sprinkleranlage zu reduzieren.
Hierzu zählt die Auswahl möglichst schnell auslösender Sprinkler. Grundsätzlich gilt der Grundsatz für die meist eingesetzten Glasfasssprinkler: Je dünner das Glas, desto schneller die Auslösung. Aktuell sind max. 5 mm Durchmesser zulässig. Alte und immer noch vorzufindende Sprinklertypen, weisen Durchmesser bis zu 15 mm Durchmesser auf und reagieren noch deutlich verzögert.

Noch viel wichtiger ist, dass die einzelnen Gewerke aufeinander abgestimmt sind.
  - Branderkennungsanlagen sind der Elektrotechnik zugeordnet.
  - Sprinkleranlagen sind der Sanitärtechnik zugeordnet.
Diese Bereiche werden in den meisten Fällen von verschiedenen Fachplanern geplant und nur unzureichend aufeinander abgestimmt.

Wichtig ist der Umstand, dass die Verantwortlichen Betreiber und Bauherrn ihre Kontrollpflichten erfüllen und auf die Abstimmung der Gewerke bestehen und kontrollieren.
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